Das Atomgesetz sieht vor, dass kerntechnische Anlagen der staatlichen Aufsicht unterliegen. Diese Aufsicht erstreckt sich über den gesamten Lebenszyklus einer kerntechnischen Anlage: Von ihrer Errichtung über deren Betriebszeit bis hin zu ihrer Stilllegung sowie ihrem Rückbau.
Auf der staatlichen Seite gibt es aber nicht nur den Bund, der bei allen Fragen rund um die Aufsicht in Erscheinung tritt, sondern auch die einzelnen Länder. Für das Bundesland Bayern z. B. ist das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zuständig.
Auf der Bundesebene ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) für die kerntechnische Sicherheit und den Strahlenschutz zuständig. Mit der in Deutschland praktizierten Bundesauftragsverwaltung im Bereich der Kernkraft überträgt das BMU den Ländern aber diese Kompetenz. So ist es Landesaufgabe, über alle Fragen rund um die kerntechnische Sicherheit zu wachen. Zwischen der Aufsicht vor Ort, also den Landesumweltministerien, und der Bundesaufsicht, dem BMU, findet überdies ein stetiger Austausch statt. Der Bund, in der Form des BMU, ist so immer über mögliche Vorfälle in den Ländern informiert.