• Falsch!

    In diesem Fall würde man von dem System der Bundeseigenverwaltung sprechen. Unter Bundesauftragsverwaltung in der staatlichen Aufsicht im Bereich der Kernenergie versteht man die Kompetenzübertragung für alle Fragen der kerntechnischen Sicherheit vom Bund, hier: BMU, auf die Länder, also auf die Landesaufsichts- bzw. genehmigungsbehörden.