Kernkraftbefürworter sehen keinen Zusammenhang zwischen Kernenergie und Krebsfälle, Gegner wollen auch eine Gefahr in einem nicht nachweisbaren Risiko erkennen.
In Deutschland sind Grenzwerte für die Strahlenbelastung in der Umgebung von Kernkraftwerken festgelegt. Schon beim Genehmigungsverfahren für den Bau einer Anlage werden die in der Strahlenschutzverordnung festgeschriebenen Bestimmungen genauestens geprüft, automatische Systeme überwachen ständig die Umgebung. Zum einen erfolgt die Überwachung durch den Betreiber der Anlage zum anderen durch die Aufsichtsbehörden, die im Umkreis Luft, Boden und Gewässer kontrollieren. Außerdem werden regelmäßig Proben von Obst, Gemüse, Milch und Fleisch untersucht.
Alle Messergebnisse werden dokumentiert und jährlich durch das Bundesumweltministerium veröffentlicht. Alle bisherigen Messergebnisse zeigen, dass die zusätzlich in der Umgebung auftretende Strahlenbelastung weit unterhalb der vorgeschriebenen Grenzwerte liegt.
Eine Studie zur Krebserkrankung von Kindern, die in der Nähe von Kernkraftwerken wohnen, wurde im Dezember 2007 vorgestellt. Wie die Autorin, Professor Dr. Maria Blettner, bei der Vorstellung der Ergebnisse ausdrücklich betonte, ist aus den rein statistisch-mathematischen Modellbetrachtungen kein ursächlicher Zusammenhang zwischen Kernkraftwerken und Auftreten von Krebserkrankungen bei Kindern ableitbar. Auch Bundesumweltminister Sigmar Gabriel stellte in einem Informationsschreiben an Behörden sowie Betreiber von Kernkraftwerken fest: „Aus den Ergebnissen kann (
) kein Ursachenzusammenhang abgeleitet werden.”. Die Autorin wies darauf hin, dass nicht auszuschließen sei, dass dieser Effekt das Ergebnis von nicht berücksichtigten Einflüssen oder reinem Zufall sei.
Ähnliche Studien mit vergleichbaren Modellansätzen zeigen Häufungen von kindlichen Leukämiefällen beispielsweise auch an Standorten ohne kerntechnische Anlagen.