Verordnung über die Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente (Atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung - AtAV) vom 30. April 2009 (BGBl. I 2009, Nr. 24, S. 1000).
Diese Verordnung gilt für die Überwachung und Kontrolle grenzüberschreitender Verbringung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente. Sie dient der Umsetzung der Richtlinie 2006/117/EURATOM des Rates vom 20. November 2006 über die Überwachung und Kontrolle der Verbringung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente.