Verordnung für die Überprüfung der Zuverlässigkeit zum Schutz gegen Entwendung oder erhebliche Freisetzung radioaktiver Stoffe vom 1. Juli 1999, zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 11. Okt. 2002. Diese Verordnung regelt die Verfahren und Zuständigkeiten für die Überprüfung der nach dem Atomgesetz geforderten Zuverlässigkeit von Personen zum Schutz gegen Entwendung oder erhebliche Freisetzung radioaktiver Stoffe.