Von der zuständigen Behörde genehmigter Betrieb einer Anlage gemäß ihrer Auslegung. Zum bestimmungsgemäßen Betrieb gehören:
- Normalbetrieb: Betriebsvorgänge, für die die Anlage bei funktionsfähigem Zustand der Systeme bestimmt und geeignet ist
- Anomaler Betrieb: Betriebsvorgänge, die bei Fehlfunktion von Anlagenteilen oder Systemen ablaufen, soweit hierbei sicherheitstechnische Gründe einer Fortführung des Betriebes nicht entgegenstehen
- Instandhaltungsvorgänge