Lexikon

Eignungshöffigkeit

Der Begriff ist aus der Lagerstättenkunde abgeleitet, wo er zur Bewertung der Wahrscheinlichkeit verwendet wird, Rohstofflagerstätten in abbauwürdigen Mengen aufzufinden.

Für ein Endlager ist der Begriff „Eignungshöffigkeit” nicht streng definiert. Man kann in Anlehnung an die Lagerstättenkunde darunter die berechtigte Hoffnung verstehen, dass der Standort für die Aufnahme eines Endlagers geeignet sein wird, d. h. dass seine voraussichtliche Eignung nachgewiesen werden kann. Bezogen auf den Salzstock Gorleben bedeutet „Eignungshöffigkeit” also in keiner Weise einen schon geführten Nachweis der Eignung des Salzstocks für die Endlagerung radioaktiver Abfälle. Diesen Nachweis kann erst die abschließende Sicherheitsanalyse auf Grundlage u. a. aller Standorterkundungsergebnisse liefern.

Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz



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