Der Begriff ist aus der
Lagerstättenkunde abgeleitet, wo er zur Bewertung der
Wahrscheinlichkeit verwendet wird, Rohstofflagerstätten in
abbauwürdigen Mengen aufzufinden.
Für ein Endlager ist der Begriff „Eignungshöffigkeit” nicht streng
definiert. Man kann in Anlehnung an die Lagerstättenkunde darunter die
berechtigte Hoffnung verstehen, dass der Standort für die Aufnahme
eines Endlagers geeignet sein wird, d. h. dass seine voraussichtliche
Eignung nachgewiesen werden kann. Bezogen auf den
Salzstock Gorleben bedeutet „Eignungshöffigkeit” also in keiner Weise einen schon geführten Nachweis der
Eignung des Salzstocks für die Endlagerung radioaktiver Abfälle. Diesen
Nachweis kann erst die abschließende Sicherheitsanalyse auf Grundlage
u. a. aller Standorterkundungsergebnisse liefern.
Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz