Lexikon

Endlagerung

 

Wartungsfreie, zeitlich unbefristete und sichere Beseitigung von radioaktivem Abfall ohne beabsichtigte Rückholbarkeit. In Deutschland wird die Lagerung radioaktiver Abfälle in tiefen geologischen Formationen als die beste Lösung angesehen. Folgende Endlager sind genehmigt, werden untersucht oder waren in Betrieb:

  • Für die Schachtanlage Konrad wurden 1975 die Eignungsuntersuchungen und 1982 die Genehmigungsverfahren begonnen. Dort ist die Endlagerung solcher Abfälle vorgesehen, die eine vernachlässigbare thermische Einwirkung auf das umgebende Gestein haben. Die Erkundungsarbeiten für die Schachtanlage Konrad sind abgeschlossen. Am 5. Juni 2002 wurde die Genehmigung zur Einlagerung eines Abfallgebindevolumens von ca. 300.000 m³ von radioaktiven Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung erteilt. Durch Beschluss des Bundesverwaltungsgericht vom 26. März 2007 wurden die Klagen gegen die Genehmigung abschließend zurückgewiesen und damit die Genehmigung rechtskräftig. Die Arbeiten zum Umbau des Bergwerks in ein Endlager haben begonnen. Mit der Einlagerung radioaktiver Abfälle soll 2019 begonnen werden.
  • Der Salzstock Gorleben wird seit 1979 auf seine Eignung für die Endlagerung aller Arten fester radioaktiver Abfälle untersucht, also auch für die Endlagerung wärmeentwickelnder Abfälle. Eine endgültige Eignungsaussage für den Salzstock Gorleben wird erst nach der untertägigen Erkundung möglich sein. Die Bewertung aller bisherigen Erkundungsergebnisse bestätigt seine Eignungshöffigkeit.
  • Im stillgelegten ehemaligen Salzbergwerk ehemaligen Salzbergwerk Asse bei Wolfenbüttel wurden Verfahren und Techniken zur Endlagerung radioaktiver Abfälle entwickelt und erprobt und bis 1978 schwach- und mittelradioaktive Abfälle eingelagert.
  • Die Einlagerung radioaktiver Abfälle im Endlager ERAM bei Morsleben in Sachsen-Anhalt wurde 1999 eingestellt. Gegenwärtig lagern im Endlager Morsleben rund 35.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle. Das Bundesamt für Strahlenschutz betreibt ein Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung.

 



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