Lexikon

Erörterungstermin

Die Genehmigungsbehörde hat bei Erteilung einer Genehmigung für Anlagen zur Erzeugung oder zur Bearbeitung oder Verarbeitung oder zur Spaltung von Kernbrennstoffen oder zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe unter den in der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung festgelegten Bestimmungen einen Erörterungstermin durchzuführen. Die Genehmigungsbehörde hat die gegen das Vorhaben rechtzeitig erhobenen Einwendungen mit dem Antragsteller und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, mündlich zu erörtern. Der Erörterungstermin dient dazu, die Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.



Navigation


Kontaktinformationen

INFORUM Verlags- und Verwaltungsgesellschaft mbH
Informationskreis KernEnergie

Robert-Koch-Platz 4
D-10115 Berlin
Fon: +49 30 498555-30
Fax: +49 30 498555-18
E-Mail: info@kernfragen.de
www.kernfragen.de

Geschäftsführer: Dieter H. Marx
Sitz und Handelsregister: Berlin HRB 88477
USt-IdNr. DE 230112153
USt-Nr. 37/464/20778