Richtlinie des Rates der Europäischen Union vom 13. Mai 1996 zur Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen; veröffentlicht im Amtsblatt der EG Nr. L 159 vom 29. Juni 1996. Die Grundnormen vom 13. Mai 1996 orientieren sich an den in der ICRP-Veröffentlichung 60 enthaltenen neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen im Bereich des Strahlenschutzes. Die Mitgliedstaaten der EU wurden verpflichtet, bis zum 13. Mai 2000 die erforderlichen innerstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung der Euratom-Grundnormen zu erlassen.