Kerntechnische Anlagen, wie z. B. Kernkraftwerke, müssen entsprechend
den gültigen Sicherheitsvorschriften flugzeugabsturzsicher errichtet
werden. Untersuchungen haben gezeigt, dass das Risiko für die Anlagen
von schnell fliegenden Militärmaschinen bestimmt wird. Um
sicherzustellen, dass das Flugzeug Wände und Decken nicht durchdringt,
sind Wandstärken von rund 1,5 m Stahlbeton erforderlich.
Den Rechnungen
liegt dabei der Absturz einer Phantom RF-4E zugrunde. Prüfungen ergaben, dass diese Wandstärke auch für abstürzende Großraumflugzeuge
- wie z. B. Boeing 747 - ausreicht. Wegen der geringeren
Absturzgeschwindigkeit und der größeren Auftreffflächen genügen sogar geringere
Wandstärken. Die Sicherheitsvorkehrungen berücksichtigen auch
die Folgen eines Flugzeugabsturzes wie Treibstoffbrände und
-explosionen oder Trümmerwirkungen.