Für die verschiedenen Organe und Gewebe bestehen unterschiedliche Wahrscheinlichkeiten für das Auftreten stochastischer Strahlenwirkungen.
Der Wichtungsfaktor beschreibt den Anteil des Strahlenrisikos, das sich aus einer Bestrahlung eines Gewebes oder Organs für das Gesamtrisiko der bestrahlten Person ergibt. Zur Berechnung der effektiven Dosis werden die einzelnen Organdosiswerte mit dem jeweiligen in der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung angegebenem Wichtungsfaktor multipliziert und die Produkte addiert.
| Organ | Gewebe-Wichtungsfaktor wT |
|---|---|
| Keimdrüsen | 0,2 |
| Dickdarm | 0,12 |
| rotes Knochenmark | 0,12 |
| Lunge | 0,12 |
| Magen | 0,12 |
| Blase | 0,05 |
| Brust | 0,05 |
| Leber | 0,05 |
| Schilddrüse | 0,05 |
| Speiseröhre | 0,05 |
| Knochenoberfläche | 0,01 |
| Haut | 0,01 |
| Bauchspeicheldrüse, Dünndarm, Gebärmutter, Gehirn, Milz, Muskeln, Nebenniere, Niere, Thymus (der Wichtungsfaktor 0,05 wird auf die mittlere Dosis dieser Organe angewandt) |
0,05 |