Arbeitsräume, in denen durch räumliche und instrumentelle Ausstattung
ein sicherer Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen möglich ist. In
Anlehnung an Empfehlungen der IAEO werden Isotopenlaboratorien nach der
Aktivität, mit der in ihnen umgegangen werden darf, in die drei
Labortypen A, B und C eingeteilt. Dabei wird als Maß für die Aktivität
das Vielfache der Freigrenze nach der Strahlenschutzverordnung gewählt.
Der Labortyp C entspricht dabei einer Umgangsmenge bis zum 102fachen, der Labortyp B bis zum 105fachen und der Labortyp A oberhalb des 105fachen
der Freigrenze. Im Typ-C-Laboratorium sind Abzüge zu installieren, wenn
die Gefahr einer unzulässigen Kontamination der Raumluft besteht. Eine
Abluftfilterung ist im allgemeinen nicht erforderlich.
In Typ-B- und
-A-Laboratorien sind neben Abzügen in vielen Fällen Handschuhkästen
oder sonstige Arbeitszellen für den Umgang mit offenen radioaktiven
Stoffen vorzusehen. Eine Abluftfilterung ist erforderlich.
Details sind
in DIN 25 425 enthalten.