Lexikon

Katastrophenschutzpläne

Die Behörden sind verpflichtet, für ein Kernkraftwerk wie für jede andere großtechnische Anlage - chemische Fabrik, Raffinerie, Tanklager - oder wie auch für Naturkatastrophen eine Gefahrenabwehrplanung durchzuführen und einen Katastrophenschutzplan aufzustellen. Je nach den örtlichen Gegebenheiten kann ein solcher Plan Evakuierungsmaßnahmen für die in unmittelbarer Nähe wohnende Bevölkerung vorsehen. Die Innenministerkonferenz hat hierzu gemeinsam mit dem Länderausschuß für Atomkernenergie entsprechend einem Vorschlag der Strahlenschutzkommission 1988 'Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen' beschlossen.



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