Die Strahlenschutzverordnung fordert zur Ermittlung der Körperdosis die Messung der Personendosis.
Personendosis ist die Äquivalentdosis, gemessen in den Messgrößen der Tiefen-Personendosis und der Oberflächen-Personendosis an einer für die Strahlenexposition repräsentativen Stelle der Körperoberfläche.
Die Tiefen-Personendosis ist bei einer Ganzkörperexposition mit durchdringender Strahlung ein Schätzwert für die effektive Dosis und die Organdosen tiefliegender Organe. Die Oberflächen-Personendosis ist ein Schätzwert für die Hautdosis.