Unter Proliferation versteht man die Verbreitung von Kernwaffen.
Alle Maßnahmen der internationalen Kernmaterialüberwachung dienen der Non-Proliferation, der Nichtverbreitung von Kernwaffen, die im Atomwaffensperrvertrag (Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons) festgelegt wurde. Dieser Vertrag ist für Deutschland seit dem 2. Mai 1975 in Kraft.