In der Strahlenschutzverordnung von 1989 wird statt des Strahlungs-Wichtungsfaktors der Qualitätsfaktor Q oder der effektive Qualitätsfaktor Qeff benutzt. Der effektive Qualitätsfaktor dient der Berücksichtigung der von der Strahlenart abhängigen Wahrscheinlichkeit stochastischer Strahlenwirkungen. Die Werte des effektiven Qualitätsfaktors Qeff hängen von den Expositionsbedingungen und der Art und Energie der einfallenden Strahlung ab. Im Fall einer Ganzkörperbestrahlung von außen und im allgemeinen auch für andere Expositionsbedingungen können die folgenden Werte des effektiven Qualitätsfaktors Qeff benutzt werden:
| Strahlung | Qeff |
|---|---|
| Röntgen- und Gammastrahlung, Betastrahlung, Elektronen, Positronen | 1 |
| Neutronen nicht bekannter Energie | 10 |
| Alphastrahlung | 20 |