Lexikon

Strahlenschutz

Strahlenschutz befasst sich mit dem Schutz von Einzelpersonen, deren Nachkommen und der Bevölkerung in ihrer Gesamtheit vor den Wirkungen ionisierender Strahlung. Ziel des Strahlenschutzes ist es, deterministische Strahlenwirkungen zu verhindern und die Wahrscheinlichkeit stochastischer Wirkungen auf Werte zu begrenzen, die als annehmbar betrachtet werden. Eine zusätzliche Aufgabe besteht darin, sicherzustellen, dass Tätigkeiten, die eine Strahlenexposition mit sich bringen, gerechtfertigt sind.



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