Lexikon

Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV) vom 20. Juli 2001 in der aktuellen Version unter Berücksichtigung aller Änderungen:
(Bundesministerium der Justiz/Gesetze im Internet, 2,1 MB pdf)

Nichtamtliche Lesefassung der Strahlenschutzverordnung, veröffentlicht vom Bundesamt für Strahlenschutz:
(5 MB pdf)

Zusammen mit der Röntgenverordnung soll die Strahlenschutzverordnung sicherstellen, das Ziel des Atomgesetzes zu erreichen: Leben, Gesundheit und Sachgüter vor den Gefahren der Kernenergie und der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlen zu schützen.

Die Strahlenschutzverordnung ist das Regelwerk, um den Grundsatz des Strahlenschutzes zu erreichen:

  • jede unnötige Strahlenexposition oder Kontamination von Mensch und Umwelt zu vermeiden,
  • jede Strahlenexposition oder Kontamination von Mensch und Umwelt unter Beachtung des Standes von Wissenschaft und Technik und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles auch unterhalb der festgesetzten Grenzwerte so gering wie möglich zu halten.

 



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