Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV) vom 20. Juli 2001 in der aktuellen Version unter Berücksichtigung aller Änderungen:
(Bundesministerium der Justiz/Gesetze im Internet, 2,1 MB pdf)
Nichtamtliche Lesefassung der Strahlenschutzverordnung, veröffentlicht vom Bundesamt für Strahlenschutz:
(5 MB pdf)
Zusammen mit der Röntgenverordnung soll die Strahlenschutzverordnung sicherstellen, das Ziel des Atomgesetzes zu erreichen: Leben, Gesundheit und Sachgüter vor den Gefahren der Kernenergie und der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlen zu schützen.
Die Strahlenschutzverordnung ist das Regelwerk, um den Grundsatz des Strahlenschutzes zu erreichen: