Wenn in der Öffentlichkeit von einem „Störfall” gesprochen wird, dann ist das meistens ziemlich ungenau. Klar ist: Was ein „Störfall” ist, ist in Deutschland in der Strahlenschutzverordnung definiert. Darin heißt es: "...Störfall: Ereignisablauf, bei dessen Eintreten der Betrieb der Anlage oder die Tätigkeit aus sicherheitstechnischen Gründen nicht fortgeführt werden kann und für den die Anlage auszulegen ist oder für den bei der Tätigkeit vorsorglich Schutzvorkehrungen vorzusehen sind...". Klar ist auch: Die Fachleute in den Kernkraftwerken sind erfahren und können einen möglichen Störfall ganz genau einordnen.
Man unterscheidet zwei Klassen von Fehlfunktionen: "Betriebsstörungen" – kleinere Abweichungen vom Normalbetrieb, die sofort behoben werden können – und "Auslegungsstörfälle", schwerwiegendere Störungen der Anlage.
Auch international gibt es ein Einteilungssystem: das INES-Schema der Internationalen Atomenergiebehörde IAEO. Es gliedert Vorkommnisse in kerntechnischen Anlagen in die acht Stufen 0 bis 7: Stufe 0 bedeutet keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung, Stufe 1 Störung, Stufen 2 und 3 Störfall und die Stufen 4 bis 7 umfassen Unfälle.
Kommen Störungen in Kernkraftwerken vor, dann müssen sie der Öffentlichkeit gemeldet werden. Wann, das bestimmt in Deutschland die Meldeverordnung: Sie teilt die Störungen in vier weitere Meldeklassen ein.