• V (Meldung vor Inbetriebnahme)

    Spätestens am zehnten Werktag nach Kenntnis mit Meldeformular; zum Beispiel: „Befunde an sicherheitstechnisch wichtigen Anlagenteilen und Systemen, die auf Auslegungsfehler oder Schwächen am Qualitätssicherungssystem hinweisen.“